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Dokumentumok Románia magyarságpolitikájáról 1918-2001
BÁRDI NÁNDOR, DIPPOLD PÉTER (szerk.)
Der Kongreßbeschluß des Demokratischen Verbandes der Ungarn

Kongressbeschluss des Demokratischen Verbandes der Ungarn in Rumänien (RMDSZ) vom 22. April 1990

Der I. Kongreß des Demokratischen Verbandes der Ungarn in Rumänien, der am 21./22. April 1990 in Nagyvárad zusammengetreten ist, analysierte mit weitreichender Umsicht und großem Verantwortungsbewußtsein die Fragen der Entstehung und Erstarkung des Verbandes, seine im Lauf der vier Monate seit seiner Gründung durchgeführten vielfältigen Aktivitäten und den Kampf für die Entwicklung derjenigen gesetzlichen Rahmenbedingungen, die die Regelung unserer Lage als Nationalität gemäß der in den europäischen Demokratien verwirklichten besten und modernsten Modellen garantieren und die freie Verwirklichung der individuellen und kollektiven Rechte der Nationalitäten gewährleisten sollen.

Der Demokratische Verband der Ungarn in Rumänien wurde, wie dies der Kongreß feststellte, im Fluß der Revolution vom Dezember 1989 gegründet und hat seitdem die Bestrebungen und Programme entschieden unterstützt, die darauf zielen, den Geist der wahren Demokratie zur Geltung zu bringen, ihre institutionelle Ordnung aufzubauen, die schöpferischen Kräfte des Landes zu vereinen und ein neues, demokratisches Rumänien zu erschaffen.

Der Bericht des Vorsitzenden, der auf dem Kongreß vorgelegt wurde, sowie die Diskussion über den Bericht haben offenbart, daß der Verband – obwohl sich der RMDSZ von allen Äußerungen distanziert hat, die die Souveränität Rumäniens und seine territoriale Unversehrtheit verletzen, in Zweifel ziehen oder gefährden, und obwohl er auf allen Gebieten an der Bildung der auf neuen Grundlagen organisierten demokratischen, pluralistischen rumänischen Zivilgesellschaft aktiv teilnahm – ununterbrochen angeklagt und angegriffen wurde. Die Attacken gipfelten in der tragisch endenden Provokation von Marosvásárhely vom 19. bis 21. März 1990.

Der Kongreß hält es nach einer realistischen Lageanalyse und verantwortungsvollen Bewertung für notwendig, seinen Standpunkt, den das Verantwortungsgefühl und die Verpflichtung gegenüber dem Schicksal und der Zukunft Rumäniens, der rumänischen Nation und den nationalen Minderheiten Rumäniens durchdringt, darzulegen. In diesem Geiste beschließt der Kongreß:

1. Er wendet sich mit einem Aufruf an den Provisorischen Rat der Nationalen Einheit und an die Regierung Rumäniens, damit diese unverzüglich die Zustände, die sich im Land bei der Behandlung der Minderheitenfrage entwickelt haben, zu einem Gegenstand der Untersuchung machen und unverzüglich im Interesse einer tatsächlich demokratischen Regelung der Minderheitenfrage Stellung nehmen.

2. Er verurteilt und kritisiert das Verhalten und die Aktionen der Vereinigung Vatra Românească und ihr Bestreben, sich als einzigen Vertreter des gesamten Rumänentums, vor allem aber des Rumänentums in Siebenbürgen zu betrachten. Durch all dies wird die Existenzberechtigung aller weiteren politischen, sozialen, kulturellen oder anderen Organisationen, Bewegungen und Parteien der sich auf pluralistische Weise organisierenden rumänischen Gesellschaft in Frage gestellt.

3. Er nimmt alle zu den Minderheiten oder zum rumänischen Volk gehörenden Persönlichkeiten unter seinen Schutz, die wegen ihrer Betätigung auf dem Gebiet der Demokratie, der Stabilisierung und des Fortschritts bedroht wurden und werden.

4. Er schließt sich der Erklärung von Temesvár an und verpflichtet sich zur Fortführung der Revolution und zu ihrer siegreichen Beendigung.

5. Im Hinblick darauf, daß im Laufe der vergangenen vier Monate zwangsläufig die Klärung des einstigen moralischen Verhaltens der Personen, die sich beim Aufbau der demokratischen Gesellschaft engagiert haben, aufgeworfen wurde, erklärt der Kongreß:

– als ordentlicher Mensch zählt jeder – auch ehemalige Parteimitglieder –, der in den Jahren der Diktatur sein Ungarntum nicht verleugnete, der kein Diener oder blinder Vollstrecker der minderheitenfeindlichen Politik der diktatorischen Ordnung und ihrer zu verurteilenden Maßnahmen war und der nichts zum unmittelbaren oder mittelbaren Schaden seiner engeren Gemeinschaft oder der Gesellschaft begangen hat.

6. In Erwägung, daß sich die – vor allem seit den tragischen Ereignissen von Marosvásárhely beschleunigte – Emigration auf die Zukunft der ungarischen Minderheit, auf die Erfüllung ihrer Rolle, die sie bei der demokratischen Umgestaltung des Landes übernommen hat, und auf die Entwicklung des gesamten Landes außerordentlich schädlich auswirkt, macht der Kongreß die politische Führung Rumäniens auf die Gefahr aufmerksam, die der physischen und geistigen Schaffenskraft der Bevölkerung auf diese Weise droht. Er fordert, die auslösenden Gründe der Emigration unverzüglich und ehrlich aufzudecken, und entschieden gegen Faktoren, die in diese Richtung wirken, mit dem Ziel der Beendigung der Emigration aufzutreten.

7. Mit dem Ziel der Herauskristallisierung einer ideologischen Stellungnahme des RMDSZ erklären wir, daß unser Verband die Prinzipien der christlichen Weltanschauung und Moral teilt und diese Tatsache in ihren Statuten niederlegt.

8. Mit dem Ziel, an der Ausübung der politischen Macht zu partizipieren, nimmt der Verband an den Parlamentswahlen teil. Die Kandidaten für das Abgeordnetenamt stellt er aus den Reihen seiner Mitglieder auf, die die Repräsentation der Interessen des Ungarntums in Rumänien am besten gewährleisten. Im Wahlkampf zeugt sein Verhalten gegenüber allen anderen politischen und gesellschaftlichen Organisationen von Partnerschaftlichkeit und er bedient sich darin nur der gesetzlich verankerten Methoden und Mitteln.

9. Im Hinblick darauf, daß die grundlegende Voraussetzung für die Existenz und Funktion der kulturellen Autonomie der freie Gebrauch der Muttersprache und die Verwirklichung des muttersprachlichen Unterrichts auf allen Ebenen ist, erklärt der RMDSZ erneut:

– er erhebt Anspruch auf den Aufbau und die Betreibung eines ungarischsprachigen Schulnetzes, beginnend vom Kindergarten bis zur Gründung der Bolyai-Universität.

Die Jugend bedeutet Hoffnung für die demokratische Entwicklung des sich in der Minderheit befindenden Ungarntums und deshalb wollen wir ihr in Erziehung und Unterricht die bestmöglichen Voraussetzungen sichern (zur vollkommenen Erfüllung ihrer zukünftigen Rolle).

10. Mit dem Ziel, die Rolle, die der RMDSZ beim demokratischen Aufbau des Landes übernommen hat, zu stärken, nehmen wir das Programm und die Statuten des RMDSZ an. Wir betrachten diese als organischen Teil dieses Beschlusses.

11. Mit dem Ziel, die im Lande entstandene Situation zu klären und die Lage glaubhaft demokratisch zu ordnen, faßt der RMDSZ seinen Standpunkt in der nachstehenden Erklärung zusammen:

– Erklärung über die gemeinsame Erde, gegen den nationalen Totalitarismus; diese wurde von unserem Verband in Kolozsvár ausgearbeitet und vom Kongreß, ergänzt durch eine erneute Bewertung, die sich aus den seitdem vorgefallenen Ereignissen ergibt, als sein eigenes Dokument angenommen. 

– Erklärung gegen die Brandmarkung und Entlassung einiger demokratischer Intellektueller;

– Erklärung über das Verbot der Erregung nationaler Zwietracht und nationaler Hetze und über die Bewertung dieser Handlungen als Straftat.

Diese Erklärung ist organischer Bestandteil des Kongreßbeschlusses

Nagyvárad, 22. April 1990

Urquelle: A Romániai Magyar Demokrata Szövetség I. kongresszusa [Der I. Kongreß des Demokratischen Verbandes der Ungarn in Rumänien], Nagyvárad 1990, S.210-212.

Vorlage: Bárdi, Nándor/ Éger, György (Hrsg.): Útkeresés és integráció. Válogatás a határon túli magyar érdekvédelmi szervezetek dokumentumaiból 1989-1999 [Wegsuche und Integration. Auswahl aus den Dokumenten der ungarischen Interessenschutzverbände jenseits der Grenzen], Budapest 2000, S. 64 ff.

Übersetzung: Schmidt-Schweizer

Originaltitel: A Romániai Magyar Demokrata szövetség kongresszusának határozata

Gespeichert: rmdsz-8-19900422.rtf