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Dokumentumok Románia magyarságpolitikájáról 1918-2001
BÁRDI NÁNDOR, DIPPOLD PÉTER (szerk.)
Programm des Demokratischen Verbandes der Ungarn in Rumänien [vom 22

Programm des Demokratischen Verbandes der Ungarn in Rumänien (RMDSZ) vom 22. April 1990 (Auszüge)

1. Der Demokratische Verband der Ungarn in Rumänien (RMDSZ) ist die Vertretungs- und Interessenschutzorganisation des Ungarntums in Rumänien, die die verschiedenen Formen der gesellschaftlichen Selbstorganisation integriert. Er betrachtet es als seine Aufgabe, gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine Regelung unserer Stellung als Nationalität gemäß der in den europäischen Demokratien verwirklichten optimalen Modellen garantieren und die freie Durchsetzung der individuellen und kollektiven Rechte der Nationalitäten und die Selbstbestimmung sichern.

Weiterhin betrachtet er es als sein Ziel, dem Ungarntum in Rumänien die Freude am Leben und seine Würde wiederzugeben, seine Lebens- und Schaffenskraft zur Entfaltung zu bringen und ein gesundes Selbstbewußtsein der Ungarn zu pflegen.

2. Der RMDSZ wurde im Zuge der Revolution vom Dezember [1989] gegründet und unterstützt entschieden alle Bemühungen, Maßnahmen und Programme, die sich auf die Durchsetzung des Geistes der wahren Demokratie, auf den Aufbau ihrer institutionellen Ordnung, auf das Zusammenwirken der schöpferischen Kräfte des Landes und auf die Schaffung eines neuen, demokratischen Rumäniens richten.

Der RMDSZ erklärtunmißverständlich, daß er sich von allen Äußerungen distanziert, die die Souveränität und territoriale Unversehrtheit Rumäniens verletzen, in Frage stellen oder gefährden. Er verwirft jegliche Erscheinungsform des Nationalismus und Chauvinismus und kämpft gegen die Überreste der gestürzten Diktatur und gegen die eventuelle Einführung einer anderen Diktatur, unabhängig von ihrer Natur.

Der RMDSZ verkündet, daß das Ungarntum in Rumänien einen aktiven Bestandteil der demokratischen und pluralistischen Gesellschaft des Landes, die sich auf neuen Grundlagen organisiert, bilden will und wie die übrigen Nationalitäten in voller Rechtsgleichheit, Harmonie und Übereinstimmung mit dem rumänischen Volk zusammenleben will.

3. Der RMDSZ betrachtet das Ungarntum in Rumänien, eingeschlossen die Csángó-Ungarn, als staatlich zu Rumänien gehörig, ethnisch, historisch und den Traditionen nach [aber] als Teil der ungarischen Nation.

4. Der RMDSZ versteht die Gewährleistung der individuellen und kollektiven Rechte für die Minderheiten als einen Eckstein der rumänischen Demokratie.

Diese Rechte sind keine Privilegien und keine Schenkungen, sondern entstammen der Existenz der Nationalitäten, den universellen Menschenrechten und dem Wesen der Demokratie. Für ihre Garantie übernahm der rumänische Staat – im Geiste der nationalitätenpolitischen Prinzipien des Beschlusses von Gyulafehérvár – mit der Unterzeichnung des UN-Grundlagendokuments, der Internationalen Erklärung der Menschenrechte und der Abschlußdokumente der Konferenz von Helsinki und des Wiener Nachfolgetreffens Verpflichtung und Verantwortung.

Konsequenterweise verwirft der RMDSZ jeden Versuch, die Sicherung der kollektiven und individuellen Rechte der Nationalitäten, die Berufung auf das Prinzip der Selbstbestimmung und seine Praktizierung als separatistische Bestrebung, die die Grundwerte des rumänischen Volkes und die Unabhängigkeit und Souveränität des rumänischen Staates verletzen, zu bewerten.

Gleichzeitig bekennt er sich mit Überzeugung dazu, daß jegliche Art der Entrechtung der nationalen Minderheiten und jeglicher Versuch, eine gewaltsame Assimilation und einen homogenen Nationalstaat herbeizuführen, unabdingbar zur Einschränkung und Verkümmerung der universellen Menschenrechte und der Demokratie führt.

Gerade deshalb schließt der ‑ mit der rumänischen Nation gemeinsam aufgenommene ‑ Kampf für die Demokratie nicht aus, daß sich der RMDSZ konsequent und tapfer für den Schutz der individuellen und kollektiven Rechte aller nationaler Minderheiten in Rumänien einsetzt, sondern setzt dies voraus.

In diesem Geiste distanziert sich der Verband von den Kompromissen der Minderheitenorganisationen der vorangegangenen Epochen. Er möchte die Politik der halben Lösungen, der nachteiligen Vereinbarungen, der reihenweisen Rücktritte und der selbstzerstörerischen Lügen nicht fortsetzen. Er ist dazu bereit, alle gesetzlichen Mittel des politischen Kampfes im Interesse der Durchsetzung und des Schutzes der Minderheitenrechte einzusetzen

5. Der RMDSZ ist keine Partei, er ist frei von jeglicher dogmatisch-ideologischen Fixierung, er distanziert sich von jeglicher Art des Totalitarismus – ob kommunistisch oder faschistisch; er ist eine Organisation, die sich entschieden zu den Prinzipien der Demokratie und zum Europäertum bekennt und [zugleich] auf nationaler Grundlage basiert. 

Unter Beachtung der gesellschaftlichen Schichtung des Ungarntums in Rumänien, der Interessenvielfalt und der diese ausdrückende, unumgängliche politische Pluralisierung, ist der Verband darum bemüht, die verschiedenen Schichten und Gruppen des Ungarntums in Rumänien sowie ihre Organisationen mittels einer effektiven Vertretung der gemeinsamen, grundlegenden Interessen der Minderheit zu vereinen. Der RMDSZ erkennt damit sowohl die individuelle, als auch die kollektive Mitgliedschaft an.

Folglich vereint der Verband alle Interessenvertretungen, korporativen Vereinigungen, Zusammenschlüsse der Wissenschaft, der Religion, der Wirtschaft, der Kultur, der Jugend, der Gesellschaft und sogar Bewegungen mit dem Charakter einer politischen Plattform, die das Programm des RMDSZ akzeptieren und bereit sind, mit ihm im Interesse der Verwirklichung der gemeinsamen gesellschaftlichen und nationalen Ziele zusammenzuarbeiten.

Der verbandsinterne Pluralismus macht eine permanente Abstimmung der Plattformen notwendig, insbesondere im Hinblick auf die Wahlen.

Politische Grundprinzipien

6. Der RMDSZ nimmt in enger Zusammenarbeit mit den progressiven Kräften der rumänischen Gesellschaft seinen Teil beim demokratischen Neuaufbau des Landes auf sich. Er trägt zu einer radikalen Neuorganisation der landesweiten institutionellen Ordnung in Politik, Wirtschaft und Kultur bei. Diese soll allen Staatsbürgern ein gesellschaftlich akzeptables und würdiges Niveau des allgemeinen Wohlstandes, der öffentlichen Sicherheit, der sozialen Gerechtigkeit und der Freiheit sichern. Die Schaffung eines parlamentarischen und demokratischen Rechtsstaates und seine kontinuierliche Entwicklung in Rumänien garantiert die Verwirklichung dieses Ziels.

7. Folglich betrachtet es der RMDSZ als notwendig, das Regierungssystem auf demokratischer und pluralistischer Grundlage zu organisieren, die Organe der Staatsmacht entsprechend dem Geist und den Anforderungen der europäischen Rechtsordnungen frei zu wählen sowie die Legislative, Exekutive und Judikative tatsächlich zu trennen.

Er hält es für unverzichtbar, die kollektiven Rechte und Freiheitsrechte der verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen und aller Minderheiten in der Verfassung zu verankern.

Um die grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechte – so die Rede-, Presse- und Religionsfreiheit, das Recht zur Vereinigung und zur Teilnahme am öffentlichen Leben, das Recht auf persönliche Freiheit, die Gewissensfreiheit und das Recht der freien Wahl des Wohnorts – achten zu können, sind verfassungsmäßige Garantien notwendig. Die Aufstellung eines Verfassungs- und Verwaltungsgerichts dient dazu, ihre praktische Umsetzung zu gewährleisten.

8. Nach dem Urteil des RMDSZ machen es die skizzierten verfassungsrechtlichen und staatlich-organisatorischen Rahmenbedingungen in unserem Land möglich, eine Zivilgesellschaft auf dem Grundsatz der schrittweisen Dezentralisierung, der Initiative von unten und des Lebens in Autonomie aufzubauen.

Es ist eine wichtige öffentliche Aufgabe, den tiefverwurzelten Mythos zu zerstören, daß nur ein einziges, unteilbares gesellschaftliches Interesse bzw. Gemeinwohl existiert und dieses allen individuellen und Gruppeninteressen überzuordnen ist. Unter Pluralismus ist die Legitimität der Anerkennung und Vertretung unterschiedlicher Ansichten zu verstehen. Freiheit ist nämlich in erster Linie die Freiheit des Individuums – die Freiheit des Bürgers gegenüber dem Staat, des Arbeiters gegenüber dem Arbeitgeber und des Unternehmers gegenüber den Behörden – , da nur freie Individuen freie Gemeinschaften bilden können.

9. Zur Entwicklung der Zellen der Zivilgesellschaft, ihrer Netzwerke und Institutionen ist es unverzichtbar, die wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Subjekte autonom zumachen, den Interessenschutz und den gemeinschaftlichen Willen durchzusetzen und die staatlichen Monopole in sinnvolle Grenzen zu verweisen. Eine allgemeine Stimmung, die vom Ideal der gesellschaftlichen Solidarität und Toleranz gegenüber jeglicher Art des Andersseins geprägt ist, sowie eine verantwortungsvolle Teilnahme der Staatsbürger an den öffentlichen Angelegenheiten bildet nämlich die unverzichtbare Voraussetzung der Selbstbestimmung.

10. Zum Aufbau der lokalen und Minderheitengesellschaften, die einen organischen Teil der Zivilgesellschaft bilden, ist es notwendig, das System der lokalen Selbstverwaltung im Geiste der in Straßburg angenommenen Dokumente der Europäischen Charter der lokalen Selbstverwaltung einzuführen.

Die prinzipielle Möglichkeit der Existenz lokaler Selbstverwaltungen, die Umstände ihres Zustandekommens, der Wirkungs- und Rechtsbereich bei der Entscheidungsfindung innerhalb der Selbstverwaltungen sowie die Art und Weise der Zusammenarbeit zwischen dem Zentrum und der lokalen Selbstverwaltungsmacht muß in der auszuarbeitenden Verfassung festgeschrieben werden.

11. Die politischen Überzeugungen des RMDSZ können also folgendermaßen zusammengefaßt werden:

– Ein freies, demokratisches Rumänien!

– Parlamentarismus, parlamentarischen Rechtsstaat!

– Eine den europäischen Rechtsordnungen würdige verfassungsmäßige Garantie der grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten!

– Dezentralisierung, Selbstbestimmung!

– Eine sich selbst nach dem Prinzip der Selbstbestimmung aufbauende und verwaltende Zivilgesellschaft!

Selbstorganisation der Minderheit

12. Ohne Identitätsbewußtsein ist es nicht möglich, autonom zu leben und zu handeln.

Der RMDSZ kann entsprechende moralische, geistige und organisatorische Rahmenbedingungen sichern, um ein gesundes Identitätsbewußtsein, das sich gegen niemanden richtet und niemanden verletzen möchte, aufzubauen, zu pflegen und zu bewahren.

Folglich betrachtet er es als seine Aufgabe, die dazu notwendigen verfassungsmäßigen, rechtlichen und institutionellen Bedingungen zu schaffen. Zur Abhilfe eventueller Rechtsverletzungen und umstrittener Angelegenheiten scheint es notwendig, ein Gericht für Minderheitenangelegenheiten zu errichten und seinen Kompetenzbereich genau abzustecken.

13. Die angemessenste Garantie zur Ausübung der verschiedenen persönlichen und kollektiven Rechte der Minderheiten ist die Entwicklung des Systems der lokalen Selbstverwaltung.

Innerhalb dieser zu schaffenden Rahmenbedingungen eröffnen sich folgende Möglichkeiten: die Möglichkeit zum freien Gebrauch der Sprache, zur Wahl einer anderen Sprache neben der Staatssprache in Verwaltung und öffentlichem Leben, zur Organisation des muttersprachlichen Unterrichts vom Kindergarten bis zur Universität, zur autonomen Betreibung von öffentlichen Bildungseinrichtungen und Vereinigungen, sowie die Möglichkeit zur Entwicklung eines selbständigen Wirtschafts- und Finanzlebens, zur Bestimmung der Formen und Inhalte der Beziehungen zur Mutternation oder gar die Möglichkeit dazu, zentrale Bestrebungen, die sich darauf richten, das ethnische Gesicht der von Minderheiten bewohnten Gebiete zu verändern, zu begrenzen und ihnen ein Gegengewicht entgegenzusetzen.

14. Langfristig unterstützt der RMDSZ den Plan und die Vorstellung eines Minderheitenparlaments, das als oberstes Organ des Selbstverwaltungssystems tätig ist und die verschiedenen politischen Plattformen, Interessenverbände, wirtschaftlichen, kulturellen, religiösen und wissenschaftlichen Vereinigungen vereinigt. Das Minderheitenparlament ist dazu berufen, die Koordinierung, Selbstorganisation und Selbstverteidigung der Minderheitengesellschaft zu sichern.

15. Der RMDSZ bekennt sich mit Überzeugung dazu, daß eine gerechte Regelung der Minderheitenfrage nur im Rahmen eines freien und demokratischen Rumäniens vorstellbar ist. Er tritt gegen die Auswanderung ein und für die Überwindung der Gründe, die sie auslösenden. Es ist seine Überzeugung, daß die Behandlung der Minderheitenfrage in einer für Europa würdigen Weise ein wirklicher Prüfstein für die sich entwickelnde rumänische Demokratie ist. In diesem Sinne stellen wir das Ansuchen nach Bildung eines Ministeriums für Nationalitätenangelegenheiten.

Das minderheitenpolitische Grundprinzip des RMDSZ können wir folgendermaßen formulieren:

– eine sich schrittweise entwickelnde Selbstverwaltung, denn niemand darf in den uns betreffenden Schicksalsfragen an unserer Stelle entscheiden.

[...]

Der RMDSZ und die Jugend

52. Gemäß dem RMDSZ ist die ungarische Jugend in Rumänien eine gesellschaftliche Kategorie mit einer charakteristischen Physiognomie [sic!], die in der Lage ist, ihr eigenes Schicksal zu bestimmen und die Modalitäten zur Nutzung ihrer Selbstverwirklichungsfähigkeit flexibel zu suchen und zu bestimmen. Sie war nicht nur einer der tapferen Initiatoren beim Sturz der Diktatur, sondern gleichzeitig auch ein dynamisierender Faktor des gesamten Demokratisierungsprozesses. Ihre eigene Vertretungsorganisation ist der selbständige und unabhängige MISZSZ [Verband der Ungarischen Jugendorganisationen in Rumänien], den wir als Partnerverband betrachten. Wir haben gemeinsame Ziel und Absichten und streben gemeinsame Auftritte an. Wir erkennen es als rechtmäßig an, daß die Jugend ihre Ziele auf selbst gewähltem Wege und mit eigenen Mitteln verfolgt.

53. Sowohl bei den Aktivitäten als auch bei den Entscheidungen des RMDSZ ist der MISZSZ ein Partner. In diesem Sinne nehmen die Mitglieder des Jugendverbandes – entsprechend ihrer gesellschaftlichen Bedeutung – auf allen Ebenen an der Arbeit der Führungsgremien des RMDSZ teil.

54. Unsere Zusammenarbeit mit der Jugend wird in Form einer Beziehung von zwei selbständig geleiteten Verbänden verwirklicht. Die Fachausschüsse der zwei Verbände arbeiten auf der Grundlage gegenseitiger Achtung eng bei der Lösung der entstehenden Probleme zusammen.

55. Wir regen die im RMDSZ als kollektive Mitglieder tätigen Organisationen und Vereinigungen dazu an, die Jugend in möglichst großer Zahl in ihre Arbeit einzubeziehen. Gleichzeitig fördern und unterstützen wir zusammen mit dem MISZSZ die Bildung von Jugendorganisationen mit unterschiedlichem – religiösem oder weltlichem – Profil und unterstützen Sie in ihrer Arbeit, damit das Organisationsleben der Jugend möglichst vielschichtig wird. Wir halten es für nützlich, wenn sich unsere Jugend an den Aktivitäten der internationalen Jugendorganisationen beteiligt, so z.B. an denjenigen der Pfadfinderbewegung.

56. Der eigentliche Sinn der Jugendpolitik des RMDSZ ist es, bei der Schaffung von Bedingungen zu helfen, unter welchen unsere Jugend entsprechend ihrer gesellschaftlichen Bedeutung am politischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben des Landes teilnehmen kann.

Das Pfand dafür, daß sich die Jugend in die Gesellschaft integriert und sich zu einer gesellschaftlichen Wirkungskomponente entwickelt, ist die Gewährleistung einer vielseitigen und flexiblen Ausbildung und die besondere materielle und soziale Unterstützung derjenigen Jugendlichen, die ihr Studium fortsetzen, eine Familie gründen oder ihre berufliche Laufbahn beginnen. Selbstverständlich ist eine Integration ohne die Schaffung der Voraussetzungen für den muttersprachlichen Unterricht, für ein eigenes und modernes Identitätsbewußtsein und für die kulturelle Entfaltung unvorstellbar.

Die institutionellen Beziehungen des RMDSZ

57. Da der Verband auch über kollektive Mitgliederorganisationen verfügt, fördert der RMDSZ die Zusammenarbeit der Gesellschaften und Vereinigungen mit entsprechenden rumänischen und ausländischen Organisationen.

58. Es ist der entschlossene Wille des Verbandes, eng mit den Interessenverbänden der anderen im Land lebenden Minderheiten zusammenzuarbeiten und die Initiative zu ergreifen, um in einzelnen, alle Minderheiten betreffenden Fragen gemeinsame Positionen zu entwickeln und auf der Grundlage einer gemeinsamen Plattform aufzutreten.

59. Der RMDSZ verpflichtet sich gegenüber keiner Konfession, er bemüht sich vielmehr, gute Beziehungen zu allen Gläubigen und Nicht-Gläubigen, zu den religiösen Organisationen und zu den Kirchen – insbesondere zu den Kirchen, deren Anhänger mehrheitlich Ungarn sind – zu entwickeln. Die Zusammenarbeit mit den Kirchen soll sich auf alle notwendigen Gebiete erstrecken. In den Fragen der Erziehung und Bildung soll sie besonders vertieft sein.

60. Der Verband bemüht sich darum, daß seine in den verschiedenen Parteien aktiven Mitglieder innerhalb ihrer eigenen Parteien – im Zeichen der Plattformfreiheit – Modalitäten des [politischen] Handelns entwickeln, die mit den Interessen des Ungarntums in Rumänien und mit den Zielsetzungen des RMDSZ übereinstimmen.

61. Das Verhältnis des RMDSZ zu den politischen Parteien wird in erster Linie dadurch bestimmt, welche Einstellung diese zur Gewährung von Rechten für die nationalen Minderheiten haben. Wir werden einen konstruktiven Dialog zu den Parteien suchen und schließen auch die Möglichkeit einer Koalition nicht aus. Gleichzeitig weisen wir jeden von den Parteien kommenden, grundlosen Angriff zurück.

62. Der Verband fordert – wenn auch nicht unmittelbar, sondern durch seine delegierten oder an Wahlen teilnehmenden Mitglieder, die in die Organe der Staatsmacht bzw. der lokalen Behörden gelangt sind – eine Beteiligung an der Macht. Er hält es für notwendig, daß die ungarischen Beamten auf Vorschlag des RMDSZ in die Organe der lokalen und zentralen Staatsmacht ernannt werden.

63. Der Verband verpflichtet sich nicht ohne Voraussetzungen zugunsten irgendeinem rumänischen Organ oder irgendeiner rumänischen Organisation. Seine Beziehungen zur jeweiligen Regierung hängen davon ab, wie diese zur allgemeinen Angelegenheit der demokratischen Entfaltung des Landes und – innerhalb dieser – zu unseren Interessen als nationale Minderheit eingestellt ist. Die ins Parlament gewählten RMDSZ-Mitglieder unterstützen jeden Beschluß, der mit diesen Zielen in Zusammenhang steht, und initiieren Entscheidungen, die der Garantie und Ausweitung der Minderheitenrechte dienen.

64. Als Teil der Nation halten wir enge Beziehungen zur Mutternation, zu den in Rumänien lebenden übrigen Minderheiten – zu Deutschen, Zigeunern, Serben usw. ‑, zu den in anderen Ländern lebenden ungarischen Minderheiten, zu anderen Minderheiten in Europa sowie zum Ungarntum im Westen bzw. zu seinen Organisationen. Der RMDSZ wünscht den Beitritt zum Weltverband der Ungarn.

65. Der Verband strebt danach, daß die in Rumänien lebenden Minderheiten effektiv zur Stärkung des guten Verhältnisses zu den benachbarten Ländern sowie zur kulturellen und politischen Annäherung der Völker in Mittel-Ost-Europa, und insbesondere zur freundschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Rumänien und Ungarn, beitragen. Besonderes Gewicht legen wir darauf, daß sich die ungarische Minderheit in Rumänien mittels Kulturabkommen sowie institutioneller und persönlicher Beziehungen in den Stromkreis der universellen ungarischen Kultur einschaltet. Wir unterstützen die Schaffung von Kontakten zwischen Siedlungen verschiedener Länder und die Organisation von Schwestergemeinden, Zwillingsstädten und –bezirken.

66. Der Verband engagiert sich für die Entwicklung des Helsinki-Prozesses, er unterstützt die Ausarbeitung und Annahme einer europäischen Charta für den Minderheitenschutz, baut seine internationalen Beziehungen aus und läßt sich auf internationalen Foren und Veranstaltungen, die Minderheitenfragen betreffen, vertreten. Da der RMDSZ die Frage der nationalen Minderheiten nicht ausschließlich als innere Angelegenheit betrachtet, behält er sich das Recht vor, die internationale Öffentlichkeit und die internationalen Institutionen über die Lage des Ungarntums in Rumänien zu informieren, einschließlich auch jener Ungerechtigkeiten, denen die Machtorgane des Landes keine Abhilfe verschaffen.

22. April 1990

Urquelle: A Romániai Magyar Demokrata Szövetség I. kongresszusa, [Der I. Kongreß des Demokratischen Verbandes der Ungarn in Rumänien], Nagyvárad, 1990, S.185-205.

Vorlage: Bárdi, Nándor/ Éger, György (Hrsg.): Útkeresés és integráció. Válogatás a határon túli magyar érdekvédelmi szervezetek dokumentumaiból 1989-1999 [Wegsuche und Integration. Auswahl aus den Dokumenten der ungarischen Interessenschutzverbände jenseits der Grenzen], Budapest 2000, S. 66-72.

Übersetzung: Schmidt-Schweizer

Originaltitel: A Romániai Magyar Demokrata Szövetség programja (Részlet)

Gespeichert: rmdsz-9-19900422.rtf

Bemerkung: Bei Bárdi nicht publizierte Kapitel: 16-24 (Gazdasági irányelvek), 25-28 (Környezetvédelem), 29-35 (Szociálpolitika, családvédelem, egészségügy), 36-44 (Oktatás, tudomány), 45-51 (Mũvelődés).