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Dokumentumok Románia magyarságpolitikájáról 1918-2001
BÁRDI NÁNDOR, DIPPOLD PÉTER (szerk.)
Das Programm des Demokratischen Verbandes der Ungarn in Rumänien

Programm des Demokratischen Verbandes der Ungarn in Rumänien (RMDSZ) vom 16. Januar 1993

Grundprinzipien

1. Der Demokratische Verband der Ungarn in Rumänien (RMDSZ) ist die Interessenschutzgemeinschaft verschiedener autonomer Organisationen gebietsmäßiger, politischer und schichtspezifischer Art des Ungarntums in Rumänien, die auf landesweiter und kommunaler Ebene die Repräsentation des Ungarntums in Rumänien versieht sowie verschiedene Formen der gesellschaftlichen Selbstorganisation koordiniert und fördert. Der Verband erkennt die freie Organisation von demokratischen Parteien und Plattformen an. Plattformen innerhalb des RMDSZ sind alle ideologischen und politischen Gruppierungen, die durch ihr Programm und ihre Aktivitäten die innere Schichtung und Vielfalt des Ungarntums in Rumänien vervollständigen, ohne die Einheit des Verbandes aufzulösen. Die prinzipielle Grundlage der Interessenschutzkoalition sind die universellen Menschenrechte bzw. die kollektiven Rechte der nationalen Minderheiten und die Werte des Rechtsstaats, der Marktwirtschaft und der Zivilgesellschaft. Der Verband verwirft die totalitäre, faschistische und kommunistische Ideologie und Praxis, den Antisemitismus, Nationalismus und Chauvinismus.

Die assoziierten Mitglieder des RMDSZ beim Interessenschutz und bei der allgemeinen Repräsentation [der Ungarn in Rumänien] bilden die wirtschaftlichen, wissenschaftlichen, korporativen, kulturellen, religiösen und Jugendorganisationen usw., die sein Programm annehmen und die an der – ihr eigenes Gebiet betreffenden – Ausarbeitung der Entscheidungen und an der Beschlußfassung teilnehmen.

2. Das Ungarntum in Rumänien, eingeschlossen auch das Csángó-Ungarntum, gehört hinsichtlich seiner Staatszugehörigkeit zur Gemeinschaft der Staatsbürger Rumäniens. Innerhalb dieser betrachtet es sich als einen Faktor, der als uransässige Gemeinschaft staatsbildend ist, als ein selbständiges politisches Subjekt und als einen gleichberechtigten Partner der rumänischen Nation. Gemäß seiner Sprache, seiner ethnischen Herkunft, seines Identitätsbewußtseins, seiner Kultur und seiner Traditionen ist es ein organischer Bestandteil der ungarischen Nation. Gleichzeitig binden es alte, historische und kulturelle Bande an jene Völker – in erster Linie an die Rumänen und Deutschen ‑, mit denen es seit Jahrhunderten zusammen lebt. Unter Anerkennung der Existenz Rumäniens möchte es seine nationale Identität auch weiterhin bewahren; es möchte weder auswandern, noch in der rumänischen Nation aufgehen. Es betrachtet sich ausschließlich zahlenmäßig als Minderheit und sein Geburtsland als Heimat, zu deren wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklung es selbst auch beigetragen hat.

3. Diese Gegebenheiten bestimmen die grundlegenden Interessen des Ungarntums in Rumänien.

a) Im Interesse der Ungarn in Rumänien als rumänische Staatsbürger liegen die baldigste Demokratisierung der rumänischen Gesellschaft, die Schaffung eines Rechtsstaates, die Modernisierung der Wirtschaftsstruktur, die Privatisierung und Marktwirtschaft sowie die Integration Rumäniens in die europäische Gemeinschaft.

b) Als nationale Minderheit ist es sein höchstes Interesse, daß alle Voraussetzungen gegeben sind, um seine nationale Identität ungestört zu bewahren, einschließlich seiner eigenen institutionellen Ordnung.

c) Es ist sein Interesse, konfliktfreie Formen des Zusammenlebens mit der rumänischen Nation und den anderen nationalen Minderheiten zu entwickeln, so daß es sich in seinem Land zuhause fühlen kann; die Grundlage hierzu ist ein freies und gleichberechtigtes Verhältnis der Staatsbürger, das von vorneherein nachteilige Unterscheidungen und jegliche Form der national begründeten Diskriminierung und Höherwertigkeit ausschließt.

d) Als organischer Bestandteil der ungarischen Nation ist es sein Interesse, seine Beziehungen zur Mutternation und zu den Ungarn auf der ganzen Welt frei pflegen zu können.

Die Verwirklichung all dessen ist nicht nur im Interesse der Ungarn in Rumänien, sondern auch – unmittelbar oder mittelbar – im Interesse aller Staatsbürger Rumäniens, die sich für die Zukunft des Landes verantwortlich fühlen.

4. Unser Verband betrachtet es – auf der Grundlage des Rechts der inneren Selbstbestimmung und des Prinzips der Sicherheit – als seine Aufgabe, politische, wirtschaftliche, kulturelle, rechtliche und verwaltungsmäßige Rahmenbedingungen zu schaffen, die die völlige Rechtsgleichheit und die freie Verwirklichung der individuellen und kollektiven Rechte der ungarischen nationalen Minderheit in Rumänien und der anderen nationalen Minderheiten garantieren. Sein Ziel ist eine Zivilgesellschaft, die allen Staatsbürgern ein angemessenes Niveau des Wohlstands, der Sicherheit, der gesellschaftlichen Gerechtigkeit und der Freiheit sichert sowie das harmonische Zusammenleben der rumänischen Staatsbürger unterschiedlicher Nationalitäten garantiert.

Folglich strebt der RMDSZ die Verwirklichung der folgenden Ziele an:

a) Auf dem Gebiet der allgemeinen Demokratisierung und Modernisierung der rumänischen Gesellschaft:

– die verfassungsmäßige Garantie und tatsächliche Achtung der grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechte, der Rede- und Pressefreiheit, des Rechts auf Menschenwürde und Heimat, der Religions- und Gewissensfreiheit, des Rechts der Vereinigung und der Teilnahme des Individuums am öffentlichen Leben, des Rechts der freien Wahl des Wohnorts, des Rechts auf persönliche Freiheit sowie der kollektiven Rechte aller nationalen Minderheiten. Hierzu hat sich Rumänien mit der Unterschrift unter verschiedene internationale Dokumente – unter die Charta der Vereinten Nationen, die Internationale Menschenrechtserklärung, die Schlußdokumente der Konferenz von Helsinki und des Wiener bzw. Kopenhagener Nachfolgetreffens, die Pariser Charta für ein neues Europa, die Genfer Expertenberichte der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) usw. – verpflichtet und [entsprechende] Verantwortung übernommen;

– die Errichtung und kontinuierliche Entwicklung des parlamentarischen Rechtsstaates, die Organisation und Funktion der politischen Ordnung auf demokratischer und pluralistischer Grundlage gemäß dem Geist und den Erfordernissen der europäischen Rechtsordnung; die Einbürgerung eines pluralistischen Geistes, die Achtung unterschiedlicher Ansichten und Interessen und die Anerkennung der Rechtmäßigkeit ihrerRepräsentation; die Gewährleistung der proportionalen Vertretung des Ungarntums in Rumänien in den Ämtern der lokalen und zentralen Staatsverwaltung;

– die Modernisierung der Wirtschaftsstruktur durch eine angemessene Wirtschaftsreform, die Verwirklichung der Privatisierung und der Marktwirtschaft;

– die Durchführung von Maßnahmen zur sozialen Absicherung der Staatsbürger, die den schädlichen Auswirkungen des industriellen Strukturwandels und der mit der Marktwirtschaft einhergehenden Arbeitslosigkeit entgegenwirken;

– die Dezentralisierung der wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Institutionen, die Liquidierung der aus der kommunistischen Diktatur ererbten Strukturen und Methoden;

– die institutionelle Entwicklung und Funktion der lokalen Selbstverwaltungen und lokalen Gesellschaften sowie der sich selbst erhaltenden Zivilgesellschaft im Geiste der Europäischen Charta der lokalen Selbstverwaltungen.

b) Auf dem Gebiet des Interessenschutzes bezüglich der Bewahrung der Identität des Ungarntums in Rumänien und der angemessenen Regelung der Nationalitätenfrage:

– die Schaffung der dazu notwendigen rechtlichen und institutionellen Voraussetzungen, die Verwirklichung der kollektiven Rechte der nationalen Minderheiten;

– die Gewährleistung des gesetzlichen Rahmens für den freien Gebrauch der Muttersprache auf den verschiedenen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens im Geiste der oben erwähnten internationalen Dokumente sowie der Europäischen Charta für Regional- und Minderheitensprachen;

– die Schaffung eines eigenen Netzwerks von Bildungsinstitutionen für das Ungarntum in Rumänien und eines muttersprachlichen Unterrichtswesens, das alle Formen und Stufen des Unterrichts und der Fachausbildung umfaßt;

– die Sendegarantie für selbständige Radio- und Fernsehstudios in ungarischer Sprache;

– die Teilhabe an den Geldfonds des staatlichen Budgets, die für kulturelle und Unterrichtszwecke verwendet werden, proportional zur zahlenmäßigen Größe der ungarischen nationalen Minderheit in Rumänien;

– die Gewährleistung der inneren Selbstorganisation der nationalen Gemeinschaften auf eine Weise, daß die Ungarn in Rumänien alle sie betreffenden und nur sie betreffenden Fragen selbst entscheiden;

– die Schaffung von sozialen Bedingungen, die es jedem Staatsbürger ermöglichen, seine nationale Identität frei zu wählen, zu bewahren und zu pflegen sowie seine nationalen Symbole zu verwenden, ohne dadurch irgendwelchen gesellschaftlichen, moralischen oder rechtlichen Diskriminierungen ausgesetzt zu werden;

– die Gewährleistung von Autonomie, welche die Wahrung der nationalen Identität und der Minderheitenselbstverwaltung ermöglicht; in dieser Frage halten wir den Genfer Expertenbericht der KSZE vom Juni 1991 für maßgeblich. Dieser hebt die Bedeutung von Maßnahmen hervor, die insbesondere in den Ländern, die jetzt ihre demokratischen Institutionen aufbauen, die historischen und räumlichen Bedingungen der nationalen Minderheiten berücksichtigen. Die Unterzeichnerstaaten begrüßen eine – im Sinne der Gebietsautonomie tätige ‑ lokale und autonome Verwaltung, die beratende, legislative und exekutive Organe umfaßt, die aus freien und von Zeit zu Zeit erfolgenden Wahlen hervorgegangen sind. Dort, wo die Gebietsautonomie nicht zu verwirklichen ist, wird eine Selbstverwaltung in denjenigen Fragen vorgeschlagen, die die Identität der nationalen Minderheiten berühren. Unter Beachtung unserer historischen und geographischen Eigenheiten halten wir für die ungarische nationale Minderheit in Rumänien die individuelle und kulturelle Autonomie in der lokalen und regionalen Selbstverwaltung für maßgeblich und anstrebenswert. Die individuelle Autonomie erstreckt sich mit dem Ziel der Identitätswahrung auf die gesamte Kultur, auf den Gebrauch der Muttersprache, auf den Glauben, auf den Unterricht, auf die soziale Organisation und auf den Informationsfluß.

c) Auf dem Gebiet der Ausbildung von Formen des harmonischen Zusammenlebens der rumänischen Staatsbürger verschiedener Nationalität:

– die Entwicklung vielfältiger interethnischer Beziehungen im Interesse eines tatsächlichen gegenseitigen Kennenlernens;

– das Zurückdrängen des Nationalismus, des Chauvinismus und Antisemitismus, der Verdächtigungen und nationalen Vorurteile sowie der verbalen Aggression, egal auf welcher Seite sie sich offenbaren; die Entwicklung einer sozialen Atmosphäre, die vom Geist der Toleranz gegenüber jeglicher Art des Andersseins und der gesellschaftlichen Solidarität geprägt ist;

– die gesetzliche Bestrafung jeglicher Form der nationalistischen, chauvinistischen und antisemitistischen Hetze (unbegründete Beschuldigung, Verbreitung von Schreckensnachrichten, das Suggerieren kollektiver Schuld, das Propagieren rassischer Vorurteile usw.);

– im Falle von aufkommenden Interessenskonflikten einen Interessenausgleich mittels eines gutwilligen und kultivierten Dialogs;

– die Verwirklichung einer Versöhnung auf gesamtgesellschaftlicher Ebene, deren unabdingbare Voraussetzung bilden die vollständige Rechtsgleichheit aller Staatsbürger Rumäniens, die völlige Beseitigung der gesellschaftlichen Ungerechtigkeiten und der ethnischen Diskriminierung und ihre Wiedergutmachung sowie die Anerkennung des Rechts der Mitglieder der nationalen Minderheiten, ihr Land als ihre Heimat zu betrachten und sich von niemandem als Staatsbürger zweiter Klasse beurteilen zu lassen.

d) Auf dem Gebiet der Pflege der Beziehungen zur Mutternation und zum Ungarntum in der gesamten Welt:

– die Gewährleistung der Bewegungsfreiheit aller Staatsbürger;

– die Entwicklung der Beziehungen zwischen den Institutionen (Organisationen, Vereinigungen), die Einführung eines Expertenaustausches;

– der freie Informationsfluß (Bücher, Zeitungen, Zeitschriften usw.) über die Grenzen hinweg.

5. Im Interesse der Verwirklichung dieser Ziele nimmt der RMDSZ aktiv am politischen Leben teil. In seiner politischen Strategie geht er davon aus, daß seine spezifischen Zielsetzungen mit der Demokratisierung der rumänischen Gesellschaft zusammenfallen. Gerade deswegen betrachtet er die demokratischen Kräfte und Parteien der rumänischen Gesellschaft als natürliche Verbündete und arbeitet auf dem Gebiet des ethnischen Interessenschutzes mit den Organisationen der nationalen Minderheiten des Landes zusammen. Er schließt keine prinzipienlosen Kompromisse mit der Macht.

Im Parlament nimmt er aktiv an der Rechtsschöpfung und Gesetzgebung teil.

Seine Aktivitäten beschränkt er nicht [nur] auf seine Hauptaufgabe, die Interessen der ungarischen nationalen Minderheit in Rumänien zu vertreten, sondern kämpft – dieses Ziel ständig vor Augen – konsequent dafür, daß die im Parlament angenommenen Gesetze die Demokratisierung der gesamten Gesellschaft möglichst wirksam fördern und in Inhalt und Form besser den modernen europäischen Prinzipien und Normen gerecht werden. Diese Grundsätze leiten ihn sowohl in den Parlamentsdebatten, als auch im Zuge der Einreichung seiner Vorlagen oder Änderungsanträge. Sie leiten ihn auch darin, ob er sich bei der Abstimmung für oder gegen den vorgelegten Gesetzentwurf entscheidet.

Die Lösung unserer drängendsten Sorgen versucht er durch das Einreichen von Interpellationen zu fördern. Um die Effektivität seiner parlamentarischen Aktivitäten zu steigern arbeitet er mit anderen demokratischen Gruppen im Parlament zusammen.

Die lokalen Selbstverwaltungen und lokalen Gesellschaften (die sogenannte Zivilgesellschaft) betrachtet er als entscheidendes Kettenglied bei der demokratischen Erneuerung. Er beteiligt sich aktiv an den lokalen Räten, befürwortet die demokratische Erneuerung der Verwaltung und setzt seinen Kampf zum Abbau der alten Institutionen und Funktionsprinzipien fort. Gleichzeitig unterstützt er die Gründung und Tätigkeit der selbständigen Institutionen der lokalen Gesellschaften, der sogenannten Zivilgesellschaft, sowie der unabhängigen Vereinigungen und Zusammenschlüsse in Wirtschaft und Bildung.

Er sucht nach Möglichkeiten zur Zusammenarbeit und pflegt die Kontakte zur demokratischen Prinzipien verpflichteten, unabhängigen rumänischen Presse mit dem Ziel, der rumänischen Öffentlichkeit die Probleme und Ziele des Ungarntums in Rumänien bekannt zu machen. Darum veröffentlicht er auch Publikationen in rumänischer Sprache. Grundprinzip seiner Propaganda ist die korrekte Information. Mit dem Ziel, die nationale Versöhnung zu fördern, unterstützt er Initiativen (Organisation von kulturellen und anderen Veranstaltungen, Gründung ungarisch-rumänischer Freundschaftsgesellschaften usw.), die zur Verringerung der interethnischen Spannungen beitragen können. Der RMDSZ arbeitet mit den Kirchen zusammen und koordiniert Aktionen mit gleichen Zielen im Interesse der größeren Effektivität der abgestimmten Schritte; er unterstützt die Kirchen bei der Durchsetzung ihrer Ziele und rechnet mit der Unterstützung der Kirchen.

Auf dem Gebiet seiner Außenbeziehungen ist der RMDSZ darum bemüht, mit ausländischen Parteien, deren politische Programme und Aktivitäten nicht im Gegensatz zu den politischen Grundprinzipien des RMDSZ stehen, ein gutes Verhältnis zu schaffen und nach Möglichkeit zusammenzuarbeiten; Ziel dieser Beziehungen ist es, den betreffenden Parteien die Sorgen der rumänischen Gesellschaft und des Ungarntums in Rumänien sowie die Bestrebungen [des RMDSZ] zu verdeutlichen, sowie moralische und andersartige Unterstützung (Austausch von Informationen und Experten) zur Verwirklichung der Ziele zu gewinnen. Bei seinen Beziehungen zu ausländischen Parteien bewahrt der RMDSZ seine volle Unabhängigkeit und behält sich das Recht vor, zum Schutz der Interessen der ungarischen nationalen Minderheit in Rumänien nach bestem Wissen und Gewissen vorzugehen. Gegebenfalls schließt er sich verschiedenen internationalen demokratischen Organisationen und Verbänden an, um auch damit zur gesamteuropäischen Integration beizutragen. Ausgehend davon, daß man die Frage der grundlegenden Menschenrechte nicht als innere Angelegenheit der einzelnen Länder betrachten kann, bemüht sich der RMDSZ darum, gute Kooperationsbeziehungen zu den verschiedenen internationalen Minderheitenschutz- und Menschenrechtsorganisationen zu entwickeln (League pour les droits de l’homme, Amnesty International, Helsinki Watch, Hungarian Human Rights Foundation, Gesellschaft für Menschenrechte). Er ist bestrebt, daß diese in Rumänien vertreten sind, und stellt diesen Dokumente zur Verfügung. Mit dem Ziel, die internationale öffentliche Meinung zu informieren, hält er Kontakte zu ausländischen Massenmedien und läßt sich auf verschiedenen internationalen Kongressen und Konferenzen vertreten.

Wirtschaft

Der Ausweg aus der Krise, die das Modell der Zentralverwaltungswirtschaft verursacht hat, ist eine Wirtschaftsreform, die die Schaffung einer Marktwirtschaft möglich machen muß.

1. Die grundlegende wirtschaftliche Zielsetzung des RMDSZ ist der Aufbau einer auf dem Privateigentum basierenden, modernen Marktwirtschaft.

2. Im Zeitabschnitt des Übergangs zur Marktwirtschaft ist eine mit wirksamen sozialen Schutzmaßnahmen verbundene, tiefgreifende Wirtschaftsreform der bestimmende Faktor.

3. Die Wirtschaftsreform muß einen vollständigen Strukturwandel garantieren und eine allgemeine Wirkung haben.

4. Die Voraussetzung für einen umfassenden und konsequenten wirtschaftlichen Wandel ist eine gerechte Entschädigung, eine schnelle Privatisierung sowie die Garantie der Chancengleichheit hinsichtlich der Teilnahme am für die Marktwirtschaft charakteristischen Wettbewerb.

5. Wir halten eine allgemeine Privatisierung für notwendig, erkennen aber die Anwesenheit staatlichen Kapitals in den strategischen Wirtschaftssektoren (Gewinnung von Energieträgern, energieerzeugender Wirtschaftszweig, Energiedienstleistung, Rüstungsindustrie, Waldwirtschaft, Eisenbahn) und auf dem Gebiet lebenswichtiger allgemeiner Dienstleistungen an.

6. Landwirtschaft, Dienstleistung, Handwerk, Kreditgenossenschaften, Sparkassen, Handel, Versicherungen und Handelsbanken bilden den Bereich für eine schnelle Privatisierung.

7. Wir betrachten Unterstützungen aus dem Staatshaushalt als soziale und wirtschaftliche Schutzmaßnahme sowie die schnelle Liquidierung der defizitären Produktionseinheiten für unverzichtbar.

8. Der RMDSZ betrachtet – unter Anerkennung der ökonomischen Wettbewerbssituation – die reale Arbeitslosigkeit als notwendige Folge der Strukturreform und hält die Bekämpfung der realen Arbeitslosigkeit und die Beseitigung der versteckten Arbeitslosigkeit für unumgänglich.

9. Unter den Bedingungen des – zu erwartenden – hohen Niveaus der Arbeitslosigkeit und des Anstiegs der Inflation müssen interventionistische Maßnahmen, die die wirtschaftliche Stabilisierung garantieren, entwickelt und angewandt werden. Die Spannungen, die durch die Reform der Wirtschaft hervorgerufen werden, können nur durch soziale Schutzmaßnahmen und durch die volkswirtschaftliche Regulierung der Unternehmen und Handelsgesellschaften, die unter staatlicher Vermögensverwaltung stehen, gemildert werden. Um die Inflation abzubremsen und auf ein akzeptables Maß zu beschränken, halten wir [folgendes] für notwendig:

– die Regierung muß die Makroausgaben [sic!] der Wirtschaftseinheiten, die mit staatlichem Kapital operieren, streng begrenzen;

– es dürfen keine unkontrollierbaren Subventionen in den defizitären Wirtschaftszweigen zum Vorschein kommen;

– in den Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sind Löhne zu vereinbaren, die in Zusammenhang mit dem Anstieg der Produktivität stehen; das Niveau der freien Preise und das Einkommensniveau müssen gemäß der Inflation koordiniert werden;

– die Privatunternehmungen sind auszuweiten und ihre Wettbewerbsfähigkeit ist zu fördern.

10. Wir betrachten einen Warenfonds, der aus in- und ausländischen Quellen gebildet werden kann, ein Steuersystem, das die Unternehmungen nicht behindert, günstige Kreditmöglichkeiten für Privatunternehmungen und die Einführung der Konkurrenz im Bankenwesen und auf dem Gebiet der Sozialversicherung als Komponenten der wirtschaftlichen Stabilisierung.

11. Die umfangreiche Bekanntmachung der Reformprozesse und ihre gesellschaftliche Vorbereitung sind eine herausragende Determinante des gesellschaftlichen Wandels und der Marktwirtschaft. Alle Reformmaßnahmen müssen den Staatsbürgern rechtzeitig bekanntgegeben werden und es muß notwendigerweise eine allgemeine Verständigung erzielt werden. Ohne diese werden die Reformbemühungen wirkungslos sein.

12. Wir unterstützen alle Wirtschaftsprogramme, die das Privateigentum schützen und garantieren sowie den verschiedenen Eigentumsformen im Wettbewerb Chancengleichheit zusichern.

13. Wir sind darum bestrebt, verschiedene Formen der regionalen Zusammenarbeit auf allen Gebieten der Wirtschaft zu entwickeln.

14. Wir initiieren eine gesetzliche Regelung des Verhältnisses zwischen dem lokalen und dem zentralstaatlichen Haushalt auf der Grundlage des Prinzips der lokalen Selbstverwaltung.

15. Als Grundforderung verkünden wir die wertmäßig vollständige Zurückerstattung der Güter der Kirche in Form von Geld oder in natura.

16. Wir sind um ausländische Kredite für kleine und mittlere Unternehmen bemüht.

17. Wir tragen zur Gründung von Handels- und Handwerkskammern sowie zur Organisation der Ausbildung von Managern und Experten bei.

18. Die Bedingungen für den Erfolg der Wirtschaftsreform sind:

– die radikale Veränderung der Wirtschaftsstruktur sowie die Abschaffung von rechtlichen und administrativen Regelungen, die die selbständigen Aktivitäten der Handelsgesellschaften beschränken;

– die Einbeziehung von ausländischem Kapital in die Aktiengesellschaften und die Privatunternehmen, die Aufhebung der Exportbeschränkungen und die Förderung des Barterhandels.

19. Im Reformprozeß kann das Ungarntum in Rumänien eine Integration auf mehreren Ebenen vertreten und damit die Chancengleichheit und die Vorteile des Marktes nutzen. Wir streben nach freiem Wettbewerb und nach der Liquidierung der staatlichen Monopole, die diesen behindern.

20. Wir halten die auf systematischen Analysen basierende operative und strategische Programmbewertung, die fundierte Prognose und die breite Marktforschung für unverzichtbare Elemente der Wirtschaftsreform.

21. Wir befürworten eine Zollpolitik, die die Export-Import-Aktivitäten der Privatunternehmer fördert; gleichzeitig ist ein System von Geldinstituten notwendig, das auch Institutionen, die mit Privatkapital arbeiten, umfaßt.

22. Wir drängen nach Gründung einer Börse, nach Ausarbeitung einer selektiven Kreditpolitik und nach der Schaffung neuer Versicherungsunternehmen.

23. Wir machen die unbeschränkte Wiederherstellung des Privateigentums über den Ackerboden zu unserem Programm. Das Eigentums- und Verfügungsrecht über den Boden muß auch im Falle der in Staatseigentum überführten Flächen wiederhergestellt werden.

24. Wir betrachten die Rückerstattung des kirchlichen Grundbesitzes als besonders bedeutungsvoll.

25. Wir fordern die Überführung der Gemeindewälder in Gemeindeeigentum und die Wiedererrichtung des Allmende-Eigentums.

26. Die Entwicklung des Privatbauerntums und die Stärkung seiner Wettbewerbsfähigkeit mittels zweckmäßiger legislativer Maßnahmen ist eine Grundforderung. Wir unterstützen das Zustandekommen der verschiedensten Formen von Wirtschaftsgesellschaften und den Ausbau der Beziehungen zwischen den Unternehmen.

Als strategische Lösung streben wir eine Landwirtschaft mit selektiver staatlicher Unterstützung an.

27. Marktwirtschaft und soziale Sicherheit müssen miteinander verbunden werden. Wir halten das weitere Sinken des Lebensniveaus für inakzeptabel. Deshalb drängen wir darauf, die ökonomische Zentralisierung abzubauen, auf Bankrottsituationen angemessen zu reagieren sowie die funktionsfähigen Teile der mit Staatskapital wirtschaftenden Betriebseinheiten abzuspalten, sie zu vermieten und schrittweise zu privatisieren.

28. Wir halten es für notwendig, die Bestimmungen des Privatisierungs- und des Bodengesetzes, die das Privateigentum verletzen, aufzuheben und ausländisches Kapital in gemischte Unternehmen einzubeziehen.

29. Die Grundlage unseres Wirtschaftsprogramms ist: das Erstarken der Wirtschaft ist ein herausragender Faktor für die ethnische und soziale Sicherheit unserer Volksgruppe.

Unterricht und Wissenschaft

1. Die Organisations- und Funktionsprinzipien der Unterrichtspolitik sollen Autonomie, Demokratie und Vielfalt sein.

2. Ein wichtiges Ziel des Unterrichts und der Erziehung in unseren Schulen ist es, sich – neben der Gewinnung der für eine gute Fachausbildung notwendigen Grundlagen – eine zur Wahrung der nationalen Identität unverzichtbare Bildung anzueignen.

3. In unseren Schulen und muttersprachlichen Sektionen sollen – unter Ausnahme der rumänischen Sprache und Literatur – alle Lehrstoffe in der Muttersprache unterrichtet und die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, daß sich jeder Schüler Geschichte und Kultur seiner eigenen Nation gründlich aneignen kann.

Gleichzeitig sind im Interesse umfassender Kenntnisse der rumänischen Sprache und Kultur besondere Programme und Lehrbücher notwendig. In Nationalitätenschulen sollen ungarisch-kundige Lehrkräfte den rumänischen und fremdsprachlichen Unterricht erteilen.

4. Der Unterricht soll in staatlichen, konfessionellen und privaten Institutionen erfolgen. Aufgabe des Staates soll es sein, die materiellen Voraussetzungen des staatlichen Unterrichts in der Muttersprache zu gewährleisten. Es ist das Recht der Kirchen, Körperschaften, Stiftungen und Privatpersonen, Unterrichtsinstitutionen auf allen Ebenen zu gründen. Der konfessionelle, der private Fach-, der Lyzeums- und Hochschulunterricht soll staatliche Unterstützung erhalten.

In unseren Schulen soll der Einschulungsplan gemäß den realen Bedürfnissen zusammengestellt werden.

5. In jeder Art von Lyzeum, post-lyzealer Schule und Fachschule soll es ungarischen Sprachunterricht geben. Besondere Sorge soll für die Aus- und Weiterbildung der für den Unterricht der Nationalitäten notwendigen Lehrkräfte getragen werden.

6. Es ist für uns von existentieller Wichtigkeit, ein Netz der höheren Bildung in ungarischer Sprache durchzusetzen, das die Bolyai Universität, einschließlich des agrarwissenschaftlichen und technischen Unterrichts, die Schauspielakademie, die Mediziner- und Apotheker-Universität, das Institut für Bildende Kunst und Musik sowie verschiedene Kollegien umfaßt. Unsere Studenten sollen ihre Aufnahmeprüfung in die Lyzeen, Fachschulen, Kollegien, Hochschulen und Universitäten in ihrer Muttersprache ablegen können.

7. Auch weiterhin halten wir den Religionsunterricht in der Grund- und Mittelstufe und auf der Grundlage der Freiwilligkeit für notwendig.

Die verschiedenen Konfessionen sollen in ihren theologischen Instituten, ihren Hochschulen und Universitäten Seelsorger und Religionslehrer in angemessener Zahl ausbilden.

8. Im Unterrichts- und Wissenschaftsministerium soll eine Minderheiten-Abteilung gebildet werden, die von einem Staatssekretär geleitet wird. Dessen Hauptaufgabe soll es sein, unser muttersprachliches Unterrichtsnetz zu organisieren, zu leiten und zu kontrollieren. Hinsichtlich der langfristigen Demokratisierung des Unterrichts halten wir es für wichtig, die Autonomie der Institutionen im Unterrichtswesen zu erhöhen. Dementsprechend soll sowohl die Besetzung der Unterrichtsstellen als auch die Kontrolle des Unterrichts in den Aufgabenbereich des Direktoriums der Unterrichtsinstitutionen und der Schulbehörde übertragen werden.

9. Die Interessenvertretung des ungarischsprachigen Unterrichts versieht innerhalb des Verbandes [d.h. des RMDSZ] die Bolyai Gesellschaft und der RMPSZ [Verband der Ungarischen Pädagogen in Rumänien]. Sie bemühen sich darum, zur Gewährleistung der fachlichen Beratung muttersprachliche Methodologie-Zentren zu gründen.

10. Es soll ermöglicht werden, daß mit Hilfe inländischer und internationaler Stiftungen und Stipendien möglichst viele Studenten, Lehrer und Forscher ausländische Universitäten sowie wissenschaftliche und andere Institute zur Weiterbildung und zum Erfahrungsaustausch besuchen. Über die Gewährung postgradueller Stipendien, die von RMDSZ-zugehörigen Organisationen gestiftet werden, entscheidet die Bolyai-Gesellschaft, der EME [Verein Siebenbürgisches Museum] und die EMT [Technische Wissenschaftliche Gesellschaft Siebenbürgens].

11. Die Bolyai-Gesellschaft, das EME und die EMT leiten bzw. organisieren die inländischen postgraduellen Lehrgänge. Die nach deren Abschluß erteilten Diplome oder Nachweise sollen [staatlich] anerkannt werden.

12. Bei der Zuteilung der Stipendien, die für die Studenten ausgeschrieben werden, soll die Eignung das einzige Kriterium sein. Die Bolyai-Gesellschaft und der RMPSZ entscheiden auf der Grundlage der Bewerbungen über die Verwendung und Gewährung der angebotenen Stipendien. In der Bolyai-Gesellschaft nehmen die Jugend- bzw. Studentenorganisationen an der Verteilung der Stipendien teil.

13. Im Interesse der Gewährleistung eines angemessenen Niveaus unseres Unterrichts soll ein ungarischer Lehrbuchverlag betrieben werden.

14. Im Interesse der Qualität des Unterrichts soll der freie Informationsfluß und der Zugang zu ausländischer Fachliteratur nicht behindert werden.

15. Mit dem Ziel der Weiterbildung und Umschulung muß die Vermittlung der Fachkenntnisse in der Muttersprache gewährleistet werden, [auch] im Hinblick auf die zu erwartenden Folgen der Arbeitslosigkeit.

16. Im Interesse der Entwicklung der wissenschaftlichen Forschung muß der Ausbau der ungarischsprachigen wissenschaftlichen Bildungsinstitutionen und ihrer personellen Rahmenbedingungen gefördert werden.

Die Bolyai-Gesellschaft, der Verein Siebenbürgisches Museum (EME), die Technische Wissenschaftliche Gesellschaft Siebenbürgens (EMT), die Gesellschaft der Ungarischen Volkswirte in Rumänien (RMKT) und andere ungarische wissenschaftliche Institutionen oder Gesellschaften sollen mit in- und ausländischen wissenschaftlichen Institutionen zusammenarbeiten und Forschungsprogramme unter Anwendung neuer Forschungsmethoden und -techniken zusammenstellen. Sie sollen die Ergebnisse der wissenschaftlichen Forschung auf Ungarisch und Rumänisch bzw. – im Falle von internationalem Interesse – auch in der entsprechenden Weltsprache veröffentlichen.

17. Im Interesse der Herausgabe von technischen und naturwissenschaftlichen Büchern und Zeitschriften in ungarischer Sprache soll die Gründung von Stiftungen betrieben werden.

18. Die wissenschaftlichen Gesellschaften sollen es unterstützen, die technischen Erfindungen patentrechtlich angemessen zu schützen.

19. Wir benötigen ein wissenschaftliches Institut, das den Bedürfnissen der ungarischen Nationalität in Rumänien zur Selbstkenntnis Genüge leistet sowie regelmäßig sprachliche, historische, volkskundliche, gesellschaftswissenschaftliche und rechtliche Forschungen betreibt, einschließlich von interethnischen Untersuchungen, insbesondere zur Geschichte und Gegenwart der rumänisch-ungarischen Beziehungen.

Bildung

Da die Kultur die Grundlage der Identität unserer Existenz als Nationalität ist, ist es das oberste Ziel unserer Kulturpolitik, einerseits die Fähigkeit unserer Nationalität zur Kulturschaffung im Rahmen angemessener institutioneller Rahmenbedingungen zu bewahren und zu entwickeln, andererseits die Bildungswerte der verschiedenen Nationalitäten unseres Landes auszutauschen und die interethnischen Partnerbeziehungen zu vervollständigen. Garantie unseres Bildungslebens ist die kulturelle Autonomie, Mittel unseres Bildungslebens die Selbstorganisation der Minderheitengesellschaft.

Die Normen der Selbstorganisation gründen auf dem Prinzip der Selbstverwaltung, das auch durch das Kopenhagener Schlußdokument empfohlen wurde. Das Prinzip der Selbstverwaltung fordert einerseits – im Sinne der Vorschriften der die Minderheiten betreffenden Kulturabkommen, die nach dem Ersten Weltkrieg abgeschlossen wurden – einen gerechten Anteil aus dem Budget des Staates, der Gemeinden, der Städte und der Bezirke zur Unterstützung der kulturellen Aktivitäten der nationalen Gemeinschaften, andererseits verlangt das Prinzip der Selbstverwaltung, daß die Selbstverwaltungsorgane, in denen auch die Minderheiten entsprechend ihres zahlenmäßigen Anteils vertreten sind, in Unterricht und Erziehung einen Teil der Kompetenzen der zentralstaatlichen Organe übernehmen.

1. In den Gebieten mit gemischter Bevölkerung muß deshalb die Beschäftigung der Angehörigen der nationalen Minderheiten in allen Einrichtungen der öffentlichen Bildung, des Staates und der Territorien garantiert werden. So soll allen Bestrebungen nach Ausschließlichkeit vorgebeugt werden. In den Gebietsfachausschüssen des Bildungsministeriums sollen – gemäß ihres zahlenmäßigen Anteils – Fachinspektoren aus dem Kreise der Nationalitäten beschäftigt werden, in den Kulturhäusern Direktoren und Fachleiter aus dem Kreise der Nationalitäten, in den Bibliotheken Experten mit ungarischer Muttersprache, in den Kultureinrichtungen ungarische Forscher und ungarisches Fachpersonal.

2. Zur Schaffung der materiellen Grundlage des Bildungswesens, das die kulturelle Autonomie gewährleistet, erwartet der Verband [der RMDSZ] eine proportionale Beteiligung aus dem Staatsfonds. Gleichzeitig fördert er die Spendenbereitschaft der Gemeinden und unterstützt die Schaffung von Bildungsgesellschaften, -vereinen und -stiftungen.

3. Wir fördern und pflegen unsere Beziehungen zum ungarischen Bildungswesen in aller Welt. Hierin eingeschlossen sind die ausländischen und ungarischen Institutionen der nationalen Minderheiten und der ständige und gegenseitige Austausch der Bildungswerte.

4. Im Geiste der kulturellen Autonomie pflegen wir die besonderen Traditionen aller Bildungszweige, die unsere Identität garantieren, und wollen uns für ihr hohes Bildungsniveau einsetzen. Wir bemühen uns darum, das dazu notwendige institutionelle System aufzubauen.

5. Wir unterstützen den Bildungsverein der Ungarn in Siebenbürgen (EMKE), der unser Bildungswesen koordiniert und gleichzeitig auch Aufgaben des Interessenschutzes versieht.

6. Der RMDSZ setzt sich für die Schaffung eines Kulturstatuts der Nationalitäten ein, das auch die Ausübung der kulturellen Autonomie staatlich garantieren würde, einschließlich der staatlichen Dotierung des Bildungswesens der nationalen Minderheiten.

7. Aus alledem folgt, daß wir – neben der Bewahrung unserer muttersprachlichen Institutionen und unter Aufrechthaltung des Rechts zur Gründung neuer Einrichtungen – uns dafür einsetzen, daß in den Gebieten mit gemischter Bevölkerung auch in den staatlichen kulturellen Institutionen die Pflege unserer eigenen Kultur möglich gemacht wird. Es soll [folgendes] garantiert werden:

– Bewahrung, Vermehrung und Ausstellung der Substanz [sic!] der Nationalitäten in den (historischen, künstlerischen und volkskundlichen) Museen im Zeichen der historischen Gerechtigkeit und mit zwei- oder dreisprachiger Beschriftung;

– Vermehrung und Benutzung des ungarischen Bestandes in den öffentlichen Bibliotheken sowie Beschäftigung, Aus- und Weiterbildung von Fachpersonal, das für die fachgerechte Behandlung [der Bestände] notwendig ist und die Sprache der Nationalitäten gut beherrscht;

– Zugang zum gesamten Material der rumänischen Archive für unsere Forscher und die interessierte Öffentlichkeit sowie Rückerstattung der abtransportierten Substanz an ihre ursprünglichen Eigentümer, besonders nachdrücklich die Rückgabe der ungarischen Matrikel und Protokolle der Pfarrbezirke an ihre rechtmäßigen Eigentümer;

  Benutzung der Bildungshäuser unter gleichen Bedingungen für die Bildungsaktivitäten der nationalen Minderheiten;

– Proportionale Teilhabe an den staatlichen Fonds auf dem Gebiet des Denkmalschutzes im Interesse der Pflege und Restaurierung von Denkmälern, die mit der Vergangenheit der ungarischen nationalen Minderheiten in Rumänien in Verbindung stehen;

– Beachtung der Meinung von Experten aus dem Kreise der Minderheiten, so der Denkmalschutzgesellschaft "Lajos Kelemen", bei der Beschlußfassung in Verbindung mit unseren Denkmälern.

8. Das Kulturstatut der Nationalitäten soll vorschreiben, daß in allen zentralen Aufsichtsorganen, die im Netzwerk des Bildungsministeriums tätig sind, ein Vertreter der ungarischen nationalen Minderheit in Rumänien teilnehmen soll. Dieser soll die praktische Anwendung der kulturellen Autonomieprinzipien beobachten, so bei der Tätigkeit der Bibliothekennetze, bei der Aktivität der Buch- und Zeitungsvertriebe und in allen Bereichen, die bisher manipuliert wurden.

9. Zur Bekämpfung des katastrophalen Expertenmangels, der sich in unserem Bildungswesen offenbart, muß in unserem Hochschulsystem das Fach Volksbildung geschaffen werden. Hier werden die berufsmäßigen Leiter unseres Bildungswesens ausgebildet. Der RMDSZ befürwortet die Neuordnung und Ausweitung der muttersprachlichen Ausbildung von Musikern, Künstlern, Schauspielern und Regisseuren.

10. Wir halten die Wiederherstellung bzw. den Gebrauch der ungarischen Namen unserer Städte und Dörfer sowie der ursprünglichen Bezeichnungen und Aufschriften unserer Denkmal- und Trauerstätten für notwendig.

11. Bei unseren Feierlichkeiten und Zusammenkünften wollen wir neben den staatlichen Symbolen auch unsere nationalen Symbole frei verwenden.

12. Der RMDSZ bemüht sich um die Gewährleistung der Voraussetzungen für die Tätigkeit lebensfähiger ungarischer Verlage. Wir möchten an gemeinsamen, in internationalen Kulturabkommen geregelten Publikations- und Buchtauschaktionen teilnehmen. Wir gehen davon aus, daß jedermann das Recht hat, zu Büchern und Publikationen zu gelangen, die seinen Geschmacks- und Wertpräferenzen sowie seinen fachlichen Bedürfnissen entsprechen. Der RMDSZ bemüht sich darum, zur Unterstützung der muttersprachlichen Buchpublikationen seine materiellen Fonds mit dem Ziel der Entwicklung eines eigenen Druckerei- und Vertriebsnetzes zu mobilisieren.

13. Der RMDSZ lehnt jegliche ideologische oder politische Zensur ab. Er nimmt sich mit allen Mitteln jener Bestrebungen an, die dagegen gerichtet sind, die demokratische öffentliche Meinung zum Schweigen zu bringen. Er trägt dazu bei, eine moderne technische und materielle Basis für die ungarische Pressestruktur in Rumänien zu schaffen, und achtet besonders auf die Ausbildung von Druckerei-Fachleuten. Der RMDSZ strebt danach, ein ungarisch- und rumänischsprachiges Presseorgan des Bundes zu gründen. Er sorgt sich insbesondere darum, Pressekonferenzen für das Ausland über die Lage des Ungarntums in Rumänien und über die Arbeit des Verbandes zu organisieren. Er stellt fremdsprachige Informationen zusammen und verbreitet sie.

14. Der RMDSZ kämpft konsequent dafür, daß die Programmzeit der ungarischen Sendungen des zentralen und örtlichen Radios und Fernsehens entsprechend unseres Anteils an der Bevölkerung festgelegt wird. Er strebt danach, daß es aufgrund zwischenstaatlicher Verträge möglich wird, auch in der zentralen und östlichen Zone Siebenbürgens die Fernsehsendungen der benachbarten Staaten, in unserem Falle das ungarische Fernsehen, zu empfangen.

15. Wir fordern die Möglichkeit zum freien Abonnement bzw. Vertrieb ausländischer, in erster Linie ungarischsprachiger Presseerzeugnisse, Bücher, Schallplatten und Kassetten.

16. Unsere hauptberuflich tätigen bildenden Künstler, die in den Landesfachverbänden aktiv sind, sollen im Rahmen des RMDSZ Fachausschüsse bilden, die das freie Kunstschaffen und den freien Selbstausdruck fördern sowie die Organisation von öffentlichen Bildungsaktivitäten übernehmen.

Kirchen

1. Da die Kirchen – über ihren spezifischen Tätigkeitskreis hinaus – auch authentische gesellschaftliche Organisationen sind, die über jahrhundertealte Traditionen des siebenbürgischen Ungarntums verfügen, möchte der RMDSZ enge Beziehungen zu ihnen aufbauen: Er hält die Zusammenarbeit [mit ihnen] für wichtig, will ständig mit ihnen auf allen Gebieten, wo dies notwendig ist, Absprache halten und fordert die Teilnahme der Kirchen bei den Vorbereitung von Entscheidungen und bei der Beschlußfassung.

Der RMDSZ ist für alle Kirchen und Konfessionen gleichermaßen offen und achtet die Gewissensfreiheit seiner Mitglieder – der Gläubigen sowie der Konfessionslosen. Er tritt für die vollständige Verwirklichung der Religionsfreiheit und für die Achtung der Autonomie der Kirchen ein.

2. Der RMDSZ unterstützt die Rückerstattung des zur Zeit der Diktatur enteigneten – mobilen und immobilen – Kirchenvermögens (Ackerboden, Gebäude, Wälder, Stiftungen, Bibliotheken, Archive, Sakralgegenstände usw.) an die rechtmäßigen Eigentümer, die Wiedererrichtung der liquidierten kirchlichen Institutionen (Schulen, Krankenhäuser, Altersheime, Waisenhäuser, Bibliotheken usw.), die Gewährleistung der Voraussetzungen der kirchlichen Aktivitäten sowie die erneute freie Tätigkeit der geistlichen Orden.

3. Unser Verband unterstützt mit seinen Mitteln den Religionsunterricht, die Wohlfahrtsaktivitäten und die Unterrichts- und Bildungstätigkeiten der Kirchen. 

4. Die Kirchenbezirke Temesvár, Nagyvárad und Szatmár sollen dem römisch-katholischen Erzbistum von Gyulafehérvár unterstellt werden. Der Staat und der Bischof von Iaºi sollen den ungarischsprachigen Religionsunterricht und den Seelsorgedienst im Kreise der Moldauer Csángó-Ungarn nicht ablehnen und nicht behindern.

5. Der RMDSZ erwartet gesetzliche Schritte im Hinblick auf folgendes:

– die Gleichheit der Glaubenskonfessionen soll garantiert werden;

– das Religionsgesetz von 1948 soll außer Kraft gesetzt werden;

– der von 15 anerkannten Konfessionen ausgearbeitete Entwurf für ein Religionsgesetz soll angenommen werden;

– den Kirchen sollen Subventionen gesichert werden, die im Dienste der Kirche stehenden Personen sollen staatliche Bezahlung erhalten;

– in der Armee soll Seelsorgerdienst gemäß der konfessionellen Zugehörigkeit möglich gemacht werden;

– alternativ zum Militärdienst soll Ersatzdienst aus Gewissensgründen ermöglicht werden;

– die Bautätigkeit der Kirchen soll nur an eine Genehmigung der Verwaltung gebunden werden, die Gesichtspunkte der Zweckmäßigkeit sollen hingegen nur von der Kirche bestimmt werden;

– die nicht-geschäftliche Tätigkeit der Kirche soll steuerfrei sein;

– die Seelsorge soll in Krankenhäusern, Gefängnissen und beim Militär gesetzlich garantiert sein;

– die substanzerhaltende Ausbesserung und Renovierung von Denkmälern mit kirchlichem Charakter soll vom Staat materiell unterstützt werden;

– der zweite Ostertag soll auch für diejenigen ein arbeitsfreier Tag sein, die Ostern nicht nach dem griechisch-katholischen Ritus feiern.

Jugend

1. Der RMDSZ betrachtet die ungarische Jugend in Rumänien als charakteristische gesellschaftliche Kategorie [sic!], die fähig ist, ihr eigenes Schicksal zu bestimmen. Die Vertreter der Jugend sind der Verband der Ungarischen Jugendverbände (MISZSZ) in Rumänien und der Ungarische Landesverband der Studenten (OMDSZ), der die ungarische Studentenschaft oder ihre Organisationen auf Landesebene vereinigt. Diese sind selbständige und unabhängige Organisationen. Der RMDSZ betrachtet beide als Partnerverbände; er befürwortet und betreibt das gemeinsame Auftreten mit ihnen. Gleichzeitig erkennt er das Recht der Jugend an, ihre eigenen Ziele auf selbst gewählte Weise und mit eigenen Mitteln zu verfolgen.

2. Die Landesverbände der Jugend sind Partner des RMDSZ bei seinen Aktivitäten und Entscheidungen. In diesem Sinne sind die Mitglieder der Jugendorganisationen – entsprechend ihrer gesellschaftlichen Bedeutung – an den Führungsgremien des RMDSZ auf allen Ebenen beteiligt.

3. Die Zusammenarbeit des RMDSZ mit den Landesverbänden der Jugend verwirklicht sich in Form einer Beziehung selbständiger Verbände, auf der Grundlage der gegenseitigen Achtung und in enger Zusammenarbeit bei der Lösung der auftretenden Probleme.

4. Der RMDSZ regt die als kollektive Mitglieder fungierenden Organisationen und Vereine dazu an, die Jugend in möglichst großer Zahl in ihre Arbeit einzubeziehen. Gleichzeitig betreibt und unterstützt er die Bildung verschiedener Jugendorganisationen und unterstützt sie in ihrer Arbeit, um das organisierte Leben der Jugend möglichst vielfältig zu gestalten. In diesem Sinne unterstützt der RMDSZ – als Interessenvertretungsorgan des Ungarntums in Rumänien – auf allen Ebenen die Aktivitäten der Schüler, die sich innerhalb der Schulen auf die [Entwicklung der] Selbstbestimmung richten (siehe Schülerräte, Schülerverbände), und fördert im gesetzlichen Rahmen die gesetzliche Anerkennung ihrer Existenzberechtigung in der rumänischen Legislative und öffentlichen Meinung. Gleichzeitig erkennt der RMDSZ den MAKOSZ (Verband Ungarischer Mittelschüler) als Vertreter der Interessen der ungarischen Mittelschüler in Rumänien an.

5. Der eigentliche Sinn der Jugendpolitik des RMDSZ liegt darin begründet, die Schaffung von Voraussetzungen zu fördern, unter welchen unsere Jugend entsprechend ihrer gesellschaftlichen Bedeutung am politischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben des Landes teilnehmen kann.

Das Pfand für die soziale Anpassung der Jugend und für ihre Entwicklung zu einem gesellschaftlichen Wirkungsfaktor ist die Gewährleistung einer vielseitigen, flexiblen und modernen Ausbildung, die besondere materielle und soziale Unterstützung der studierenden und eine Familie gründenden Studienanfänger sowie natürlich die Schaffung organisatorischer Rahmenbedingungen und sozialer Gemeinschaften, die sich den individuellen Initiativen annehmen und sie verwirklichen.

Gleichzeitig ist die Anpassung ohne muttersprachlichem Unterricht und ohne die Schaffung der Voraussetzungen für ein charakteristisches und modernes Identitätsbewußtsein und für die kulturelle Entfaltung undenkbar.

Fragen des Sozial- und Gesundheitswesens

1. Oberste Zielsetzung unserer Sozialpolitik ist die Wahrung der Existenzsicherheit und die Sicherung des Existenzminimums unter den Bedingungen der allgemeinen Verarmung während der gegenwärtigen Übergangsphase. Wir streben die Einführung von wirtschaftlich-sozialen Reformen an, die die Lasten für die Massen erleichtern. Wir halten es für notwendig, innerhalb des Rahmens des RMDSZ unser eigenes soziales Netzwerk zu errichten.

2. Wir kämpfen für die Schaffung von politischen und ökonomischen Verhältnissen, unter welchen die Arbeitnehmer einen angemessenen Lohn erhalten und auch der geistigen Arbeit vollständige Anerkennung zuteil wird. Wir streben nach der Übernahme der Interessenvertretung von Produzenten und Konsumenten. Wir ermutigen unternehmerische Initiativen sowie die kleinen und mittleren Unternehmen, die neue Arbeitsplätze schaffen. Unter den Bedingungen der wachsenden Arbeitslosigkeit beabsichtigen wir – neben den vom Staat organisierten Möglichkeiten zur Umschulung – die Einführung von Fachlehrkursen. Wir streben danach, daß die überschüssigen Arbeitskräfte in der Industrie in die Landwirtschaft zurückkehren. Dies würde die Arbeitslosigkeit lindern und unsere Dörfer beleben. Wir betrachten es als unsere ständige Aufgabe, das System der Arbeitslosenhilfe zu verbessern, insbesondere mit Blick auf die Berufsanfänger, die keine Anstellung finden.

3. Der RMDSZ beabsichtigt, eine konsequente Familien- und Bevölkerungspolitik zu verfolgen – insbesondere auch, weil wegen der umfangreichen Auswanderung unser zahlenmäßiger Anteil [an der Gesamtbevölkerung] rasant abfällt. Im Interesse des Wunsches nach Kindern und der Kindererziehung sowie im Interesse der Verhinderung von bloßen Ein-Kinder-Ehen müssen wir auch unter sich verschlechternden wirtschaftlichen Umständen Aufklärungsarbeit leisten. Aus diesem Grund möchten wir eng mit den Kirchen sowie mit den Institutionen des Unterrichts-, Gesundheits- und Rechtswesens zusammenarbeiten. Wir unterstützen alle Vorstellungen, die Familien mit Kindern Vorteile zusichern (Steuerbegünstigungen, vorteilhafte und günstige Kredite mit langer Laufzeit, gerechteres Krankengeld, ein- bis dreijähriger bezahlter Erziehungsurlaub, der von Mutter oder Vater gleichermaßen in Anspruch genommen werden kann usw.). Es ist unser Ziel, die Frauen frei entscheiden zu lassen, ob sie langfristig einer bezahlten Beschäftigung nachgehen wollen oder die Rolle einer Familienmutter übernehmen. Der Staat soll die hauptberufliche Mutterschaft [sic!] als Arbeitsverhältnis, das zu einer Rente berechtigt, anerkennen.

4. Unser wohnungspolitisches Grundprinzip ist die Wiederherstellung der Sicherheit des Wohnungseigentums. Jedermann hat das Recht auf ein Minimum an menschlichen Lebensbedingungen und auf eine eigene Wohnung – nach Möglichkeit auf eine Eigentumswohnung. Deshalb müssen die Bewohner der sich in staatlichem Eigentum befindlichen Wohnungen daran interessiert werden, diese zu kaufen. Wir halten die Reprivatisierung der verstaatlichten Familienimmobilien für unerläßlich. Denjenigen, die nicht in der Lage sind, die steigenden Wohnungsmieten zu bezahlen, muß eine Mietunterstützung gewährt werden. Die Regierung soll zum Zwecke des Wohnungskaufs oder Wohnungsbaus den Jungen und den Berufsanfängern günstige Kredite mit langer Laufzeit zur Verfügung stellen. Wir halten es für sinnvoll, die Gebäudesubstanz der entvölkerten Dörfer durch unternehmerische Vermittlung erneut zu nutzen.

5. Unser Sozialversicherungssystem muß überprüft werden. Die Sozialversicherung darf kein staatliches Monopol bilden. Besonders muß man sich um die Renten kümmern: Die Mindestrente muß permanent über dem Existenzminimum gehalten werden. Jedermann steht eine Grundrente in einer gewissen Höhe zu, die der Arbeitslohn, der sich aus unterschiedlichen Leistungen ergibt, ergänzen soll. Der Realwert der Renten muß gesichert werden. Renten, die aus politischen Gründen übermäßig hoch sind, sollen gestrichen werden.

Wir sind zur Lösung der Probleme alter Menschen verpflichtet und überdies auch zur Verbesserung ihrer materiellen Lebensbedingungen. Schützen wir unsere Alten vor der Verarmung, der Vereinsamung und der Aussichtslosigkeit. Fördern wir alle Initiativen, die der Hilfe der sozial Bedürftigen dienen. Diese Hilfe kann nicht nur staatlich sein, sondern auch von den Kirchen, den Wohlfahrtsorganisationen und vielleicht auch von Privatpersonen kommen. Wir halten den Aufbau eines sozialen Schutznetzes für die Bedürftigen, die unter dem Existenzminimum Lebenden, die auf sich selbst gestellten Alten und die Benachteiligten für notwendig. Zu diesem Zweck sollen soziale Schwesternschulen gegründet und Altenheime mit vollem Komfort errichtet werden. Die städtischen Wohnheime sollen für alle Staatsbürger, die älter als 70 Jahre sind, kostenlos sein. Den darauf Angewiesenen sollen eine kostenlose soziale Versorgung und Arzneimittelversorgung zuteil werden.

6. Der RMDSZ ist darum bemüht, die Gesundheitsversorgung des Landes zu modernisieren, und setzt sich innerhalb dessen für die Entwicklung des Gesundheitswesens der Minderheiten ein. Hierzu möchte er das Recht des Kranken durchsetzen, nach Möglichkeit seine Krankheit seinem Arzt in der Muttersprache mitzuteilen. Wir möchten allen Mitgliedern der Ärztegesellschaft bewußt machen, daß es in den kommenden schweren Jahren ihre moralische Pflicht ist, im Dienste ihres Volkes zu bleiben. Er regt schöpferische Bestrebungen an, mit deren Hilfe das Auswandern der Ärzte und vor allem der jungen Ärzte eingeschränkt werden kann.

7. Im Interesse der Verbesserung unseres Gesundheitsschutzes unterstützt der RMDSZ die Gründung von Kranken-Selbsthilfegruppen sowie die Tätigkeit von Ärztegruppen, die sich um diese kümmern. Er hält es für zweckmäßig, ein landesweites Diagnose- und Behandlungsnetz entsprechend der territorialen Verteilung der Minderheitenbevölkerung und ihren altersmäßigen Erfordernissen mit kirchlicher und karitativer Assistenz aufzubauen; außerdem betreibt er die Wiedererrichtung der kirchlichen Krankenhäuser.

8. Der RMDSZ ist der Meinung, daß die gegenwärtigen schweren Mängel in unserem Gesundheitswesen ohne den Aufbau eines wirksamen Netzwerks aus Freiwilligen, das unter der Schirmherrschaft der Ärzteschaft sowie der Kirchen stünde, nicht zu lösen sind. Zu deren Aufgaben würde die Pflege einsamer Kranker, die Seelsorge für die Kranken, die Klärung von Fragen der Familienplanung sowie der Kampf gegen psychische Krankheiten zählen.

Umweltschutz

1. Unser Verband bringt unser grundlegendes Interesse am Schutz der natürlichen Einheit und des natürlichen Gleichgewichts unseres Ökosystems sowie an der Errichtung neuer Naturschutzgebiete zum Ausdruck.

2. Der RMDSZ unterstützt Maßnahmen des Naturschutzes, die in Übereinstimmung mit den diesbezüglichen internationalen Normen und Vereinbarungen stehen. Zu diesem Zweck drängt er auf die Zusammenarbeit der Staaten des Karpatenbeckens, die am Schutz des ökologischen Gleichgewichts interessiert sind, auf die Unterzeichnung und Einhaltung der diesbezüglichen zwischenstaatlichen Vereinbarungen sowie auf die Ausarbeitung neuer Abkommen.

3. Wir unterstützen die Errichtung einer dem Parlament unterstellten Landesumweltschutz-Behörde, die mittels der Gebiets- (Bezirks-) Umweltschutzaufsicht die Qualität unserer Umwelt beaufsichtigt und wirksam über die Einhaltung der Normen des Umweltschutzes wacht. Im Falle der Biotope und Nationalparks empfehlen wir die Schaffung von Direktionen, die der Landesumweltschutz-Behörde unterstellt sind. Die Direktionen sind dazu berufen, die verwaltungsmäßigen, wissenschaftlichen und touristischen Probleme dieser Einrichtungen in Angriff zu nehmen. Wir stimmen nicht zu, daß die Aufgaben des Umweltschutzes in den Kompetenzbereich irgendwelcher Ministerialämter übertragen werden. Ein derartiger Schritt eröffnet nämlich die Möglichkeit dazu, daß die jeweilige Regierung diese Behörde ihren ökonomischen Vorstellungen unterordnet. Die Abwägung und Durchsetzung der Gesichtspunkte des Umweltschutzes sollen den wirtschaftlichen Entscheidungen vorangehen.

4. Für besonders dringlich halten wir die Ausarbeitung eines neuen Umweltschutzgesetzes mit europäischem Niveau. Dieses Gesetz muß den Zusammenhang, der zwischen lebenden und nichtlebenden Systemen besteht, sowie das dynamische Gleichgewicht zwischen ihnen widerspiegeln. Wir müssen die Atmosphäre, die Hydrosphäre und die Litosphäre zusammen – mit deren Lebenswelten im Wasser und zu Lande – als einheitliches Ganzes schützen. Dementsprechend muß auch das zerstörte biologische Gleichgewicht zwischen dem Menschen und der Umwelt wiederhergestellt und so die Produktion umweltschonend gemacht und die künstliche städtische Umwelt human gestaltet werden. Mit Gesetzeskraft muß [folgendes] verbindlich festgeschrieben werden:

– Die Durchführung von Umweltschutzstudien vor der Genehmigung des Baus industrieller oder landwirtschaftlicher Einrichtungen im Interesse der Verhinderung von Schäden im ökologischen System;

– Erforschung, Entwicklung und Anwendung von abfallverminderten, umweltschonenden Technologien sowie die Überprüfung der Tätigkeit von umweltverschmutzenden Industrieeinheiten;

– Die rationale Verwendung von Mineralien und – allgemein – von Naturschätzen;

– In der Landwirtschaft nach Möglichkeit eine natürliche Pflanzenproduktion sowie in der Forstwirtschaft dauerhafte Verfahren;

– Die Ausarbeitung von Landschaftsschutzprogrammen, die unserer historischen und geschaffenen Umwelt wirksamen Schutz bieten; die Substanzbewahrung unserer vor kurzem noch zur Zerstörung verurteilten Dörfer, Gemeinden und historischen Stadtteile sowie unserer Schlösser, Kirchen, unserer alten Wirtschaftsgebäude und Industriedenkmäler;

– Die Einrichtung neuer Nationalparks, Reservate und Landschaftsschutzbezirke, Verzeichnung und Schutz der gefährdeten Arten;

– Entwicklung von Normen hinsichtlich giftiger Stoffe und hinsichtlich des Lärm- und Strahlenschutzes sowie deren Einhaltung in allen Produktionsbereichen;

– Strenge Strafen im Falle des Bruchs der Normen des Umweltschutzes.

5. Die Ausbildung eines aktiven Umweltschutzverhaltens setzt die Ausweitung der ökologischen Erziehung vom Kindergarten bis zur Universität voraus. Im Interesse dieses Ziels nutzt der RMDSZ sowohl die institutionellen Rahmenbedingungen als auch die Möglichkeiten, die die Massenmedien bieten.

Im Schulunterricht soll Ökologie als selbständiges Lehrfach mit den sich auf den Umweltschutz beziehenden Kapiteln eingeführt werden. Im Interesse eines effektiven Ökologieunterrichts muß – unter Nutzung der Hilfe inländischer und internationaler Stiftungen und verschiedener Stipendien – eine angemessene Ausbildung von Fachleuten gewährleistet werden. Der Zugang zu Informationen muß – auch in Form der Weiterbildung im Ausland – auf internationalem Niveau möglich gemacht werden.

Institutionelle Beziehungen

1. Der RMDSZ versieht den Interessenschutz und die allgemeine Vertretung des Ungarntums in Rumänien [zusammen] mit den verschiedenen autonomen gebietsmäßigen, politischen, gesellschaftlichen und korporativen Organisationen (RMKT, RMGE, EMKE, EME, EMT, RMPSZ, den Verbänden der Csángó-Ungarn, Bolyai-Gesellschaft usw.) und unterstützt diese auf allen Gebieten.

Der RMDSZ unterstützt die Zusammenarbeit seiner Organisationen mit entsprechenden rumänischen und ausländischen Organisationen.

2. Es ist der entschiedene Wille des Verbandes, eng mit den im Lande lebenden Interessenschutzorganisationen der anderen nationalen Minderheiten zusammenzuarbeiten. Er regt an, daß wir in einzelnen Fragen gemeinsam Stellung beziehen.

3. Der Verband verpflichtet sich nicht ohne Bedingungen gegenüber irgendwelchen anderen politischen Organisationen. Das Verhältnis des RMDSZ zu den politischen Parteien des Landes sowie zur Regierung ist in erster Linie dadurch bestimmt, welche Einstellung diese zum Prozeß der Demokratisierung des Landes haben, zur Gewährleistung der nationalen Minderheitenrechte in diesem Prozeß und zum System, das vor dem Dezember 1989 herrschte, sowie nicht minder zur vorbildlichen Bestrafung der für die Massenmorde vom Dezember Verantwortlichen. Wir halten den konstruktiven Dialog [mit den Parteien und der Regierung] aufrecht und akzeptieren dabei auch die Möglichkeit einer Koalition mit den Parteien.

4. Der Verband verlangt eine Teilhabe an der Macht mittels seiner von ihm bestimmten oder bei Wahlen angetretenen Mitglieder, die in die zentralen Organe der Staatsmacht und in die Organe der Lokalverwaltung gelangt sind. Er hält es für notwendig, daß die ungarischen Beamten für die lokalen und zentralen Verwaltungsorgane der Staatsmacht unter Beachtung der Vorschläge des RMDSZ ernannt werden.

5. Unsere ins Parlament gewählten Vertreter entwickeln ihre gesetzgeberische Tätigkeit in Übereinstimmung mit den Zielsetzungen des RMDSZ.

6. Wir unterhalten enge Beziehungen zu unserer Mutternation, zu den in anderen Staaten lebenden ungarischen Minderheiten sowie zu anderen nationalen Gemeinschaften Europas. Gegebenenfalls schließen wir uns den verschiedenen internationalen demokratischen Organisationen und Verbänden an.

7. Der RMDSZ ist darum bemüht, als Vertreter der in Rumänien lebenden ungarischen nationalen Minderheit wesentlich zur Festigung der gutnachbarschaftlichen Beziehungen, die zu den Nachbarstaaten aufzubauen sind, und zur kulturellen und politischen Annäherung der Völker Mittelosteuropas beizutragen. Damit trägt er auch zur gesamteuropäischen Integration bei. Wir unterstützen den Aufbau von Beziehungen zwischen Ortschaften in verschiedenen Ländern, also Dorf-, Städte- und Kreispartnerschaften. Gleichzeitig halten wir es für wichtig, daß sich die ungarische nationale Minderheit in Rumänien sowohl mittels institutioneller als auch persönlicher Beziehungen mit der Gesamtheit des Ungarntums verbindet. Ein wichtiges Mittel hierzu ist die Wiedererrichtung des ungarischen Generalkonsulats in Kolozsvár.

8. Der Verband tritt aktiv für die Entfaltung des Helsinki-Prozesses ein, unterstützt die Ausarbeitung und Annahme einer Europäischen Charta für Minderheitenschutz, baut seine internationalen Beziehungen aus und läßt sich auf internationalen Foren und bei Veranstaltungen, die Nationalitätenfragen behandeln, vertreten. Da der RMDSZ die Nationalitätenfrage nicht ausschließlich als innere Angelegenheit betrachtet, nimmt er für sich das Recht in Anspruch, die internationale Öffentlichkeit und die internationalen Institutionen über die Lage des Ungarntums in Rumänien zu informieren. Darin eingeschlossen sind auch die Ungerechtigkeiten, gegen die die Machtorgane des Landes nichts unternehmen.

Brassó, 16. Januar 1993

Angenommen auf dem III. Kongreß des RMDSZ.

Quelle: RMDSZ Közlöny [Offizielle Mitteilungsblatt des Demokratischen Verbandes der Ungarn in Rumänien,], 1993/Nr. 4, S.1-8. (Übersetzung forost/ethnodoc)

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Urquelle: RMDSZ Közlöny [Offizielles Mitteilungsblatt des Demokratischen Verbandes der Ungarn in Rumänien,], 1993/Nr. 4, S.1-8.

Vorlage: Bárdi, Nándor/ Éger, György (Hrsg.): Útkeresés és integráció. Válogatás a határon túli magyar érdekvédelmi szervezetek dokumentumaiból 1989-1999 [Wegsuche und Integration. Auswahl aus den Dokumenten der ungarischen Interessenschutzverbände jenseits der Grenzen], Budapest 2000, S. 95-112.

Übersetzung: Schmidt-Schweizer

Originaltitel: A Romániai Magyar Demokrata Szövetség programja

Gespeichert: 19930116-1